Allgemeine Geschäfts Bedingungen (AGB) der HGS PURELIGHTS UG (haftungsbeschränkt)
§ 1 Geltungsbereich
Die HGS Purelight UG (haftungsbeschränkt) schließt Verträge nur mit Unternehmen (§ 14
BGB), nicht mit Verbrauchern (§ 13 BGB). Unternehmer im Sinne des §14 BGB ist eine
natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei
Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handelt. Verbraucher im Sinne des §13 BGB ist jede natürliche Person,
die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer
selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit
Vertragsbestandteil, als die HGS Purelight UG ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in
Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.
Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich
Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGBs.
Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein
schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers in Bezug auf den Vertrag (z.B.
Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder
Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere
Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch
ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen
AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
Der Kunde kann die im Online-Shop gelisteten Produkte direkt online, per E-Mail oder Telefon
bestellen. Mit der Bestellung gibt der Kunde ein Angebot ab, welches durch HGS Purelight UG
(haftungsbeschränkt) angenommen werden kann. Die Annahme erfolgt durch das Zusenden
einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder den Versand der betreffenden Ware, bei
telefonischer Bestellung bereits im Rahmen des Gespräches.
Sollte die Lieferung der vom Käufer bestellten Ware nicht möglich sein, etwa weil die
entsprechende Ware nicht auf Lager ist, sehen wir von einer Annahmeerklärung ab. In diesem
Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Wir werden den Käufer darüber unverzüglich
informieren und gegebenenfalls bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich
zurückerstatten.
§ 3 Preise
Unsere Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich jeweils geltender gesetzlicher Mehrwertsteuer
und Verpackungskosten sowie Versicherungen, Zoll oder sonstiger Nebenabgaben.
Wir sind berechtigt, die vereinbarten Preise/Vergütungen an gestiegene Lohn-, Material- und
Rohstoffkosten anzugleichen, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und der
vereinbarten Auslieferung ein Zeitraum von mehr als 6 Wochen liegen.
§ 4 Lieferungen und Leistungszeit
Durch die HGS Purelight UG (haftungsbeschränkt) in Aussicht gestellte Fristen und Termine
für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich
eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung
vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der
Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
HGS Purelight UG (haftungsbeschränkt) haftet nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung oder
Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Umstände (z. B. Betriebsstörungen, Schwierigkeiten
in der Material- und/oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige
Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie und Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der
Beschaffung von notwendigen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die
ausbleibende, nicht richtig oder nicht rechtzeitige Belieferung durch unseren Lieferanten)
verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern der HGS Purelight UG solche
Ereignisse die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die
Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Vertragspartner zum Rücktritt
vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Lieferoder
Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum
der Verhinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge
der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch
unverzügliche Erklärung in Textform uns gegenüber vom Vertrag zurücktreten.
HGS Purelieghts UG (haftungsbeschränkt) ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn die
Teillieferung für unseren Vertragspartner im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks
verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem
Vertragspartner hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder ehebliche zusätzliche Kosten
entstehen (es sei denn, wir erklären uns zur Übernahme dieser Kosten bereit).
Gerät HGS Purelieghts UG (haftungsbeschränkt) mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug
oder wird eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die
Haftung auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 9 dieses Vertrages beschränkt.
§ 5. Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrenübergang,
Rechnung
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Ottersberg, soweit nichts
anderes bestimmt ist.
Art des Versandes und der Verpackung unterstehenden dem pflichtgemäßen Ermessen von
HGS Purelieghts UG (haftungsbeschränkt).
Die Gefahr geht mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des
Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung
der Versendung bestimmten Dritten auf unseren Vertragspartner über. Dies gilt auch dann,
wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch weitere Leistungen (z. B. Versand) übernommen
haben. Verzögert sich die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache bei unserem
Vertragspartner liegt, geht die Gefahr von dem Tag auf den Vertragspartner über, an dem der
Liefergegenstand versandbereit ist und wie er dies dem Vertragspartner angezeigt hat.
HGS Purelieghts UG (haftungsbeschränkt) wird die Sendungen auf ausdrücklichen Wunsch
unseres Vertragspartners und auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuerund
Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichern.
Die Versendung von Rechnungen in elektronischer Form (z. B. E-Mail) ist zulässig.
§ 6 Zahlung
Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug
zahlbar. Maßgebend ist Wertstellung bei uns.
Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Die Geltendmachung
eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
Hält der Vertragspartner die Zahlungsbedingungen nicht ein oder treten Umstände auf, die
uns nach Vertragsschluss bekannt werden und die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des
Vertragspartners zu mindern oder befindet sich unser Vertragspartner im Zahlungsverzug,
behalten wir uns vor, unsere Forderungen sämtlich fällig zu stellen. Wir sind darüber hinaus
berechtigt, von bereits geschlossenen Verträgen zurückzutreten, sofern unser Vertragspartner
nicht auf Aufforderung und nach unserer Wahl eine Vorauszahlung oder andere Sicherheit
leistet.
Unser Vertragspartner ist zur Aufrechnung mit eigenen Forderungen nicht berechtigt. Dies gilt
nicht, wenn die Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind und/oder aus
demselben Vertragsverhältnis resultieren.
§ 7 Untersuchungs- und Rügepflichten; Gewährleistung;
Rücklieferungen
Der Vertragspartner hat die gelieferte Ware unverzüglich sorgfältig zu untersuchen. Die Ware
gilt hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen,
sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als von dem Vertragspartner
genehmigt, wenn dieser die Mängel nicht binnen 10 Tagen nach Ablieferung in Textform rügt.
Hinsichtlich anderer Mängel gilt die Ware als durch den Vertragspartner genehmigt, wenn HGS
Purelights UG die Mängelrüge nicht binnen 10 Tagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich
der Mangel zeigt. Zur Fristwahrung genügt jeweils die rechtzeitige Absendung der Rüge.
Ist die Ware mangelhaft, ist HGS Purelights UG innerhalb angemessener Frist zu treffender
Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Schlägt die
Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist sie dem Vertragspartner nicht zumutbar,
beispielsweise, weil wir die Nachbesserung oder Ersatzlieferung ungebührlich verzögern oder
wird sie unmöglich, kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis
angemessen mindern.
Beruht der Mangel auf Verschulden von HGS Purelights UG, kann unser Vertragspartner unter
den in § 10 bestimmten Voraussetzungen Schadenersatz verlangen.
Gewährleistungsansprüche verjähren ein Jahr ab Lieferung. Diese Frist gilt nicht für
Schadensersatzansprüche des Vertragspartners aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von uns
oder unserer Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren
sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
Rücklieferungen sind nur zulässig, wenn sie vorab von uns akzeptiert wurden. Die Produkte
müssen frei Haus, ohne Kosten für uns in einwandfreiem Neuzustand und in ihrer
Originalverpackung an HGS Purelights UG gesandt werden. Es liegt im Ermessen von HGS
Purelights UG, ob Rücklieferungen zurückgewiesen, umgetauscht oder gutgeschrieben
werden.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
HGS Purelights UG behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen
Zahlung des Kaufpreises sowie der Erfüllung aller Forderungen aus der bestehenden
Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner vor.
Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen durch den Vertragspartner nicht
verpfändet, sicherungshalber übereignet oder anderweitig mit Rechten Dritter belastet
werden.
Der Vertragspartner ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im üblichen und
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Vertragspartners aus
der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt dieser schon jetzt an HGS Purelights UG ab.
Der Vertragspartner bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt.
Die Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. HGS Purelights UG
wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Vertragspartner seinen
Vertragsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein
Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt ist oder
Zahlungseinstellung vorliegt.
§ 9 Haftung
Die Haftung auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus
Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung
von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei auf
das Verschulden der HGS Purelights UG ankommt gemäß diesen Regelungen beschränkt.
HGS Purelights UG haftet nicht für den Fall einfacher Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für unsere
Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit die
Haftung nicht auf einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beruht.
Vertragswesentlich ist die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung des Liefergegenstandes,
dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie solcher Sachmängel, die seine Funktionsfähigkeit
oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich einschränken, sowie Beratungs-, Schutzund
Obhutspflichten, die unserem Vertragspartner die vertragsgemäße Verwendung des
Liefergegenstandes ermöglichen sollen und/oder den Schutz von Leib oder Leben oder den
Schutz vor Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
Soweit HGS Purelights UG dem Grunde nach für Schadensersatz haftet, ist die Haftung auf
Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung
vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten
voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des
Liefergegenstandes sind, sind darüber hinaus nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei
bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten sind.
Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht für Sachschäden und
daraus resultierende weitere Vermögensschaden auf einen Betrag in Höhe von 10.000.000
Euro beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten
handelt.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zu
Gunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen
Erfüllungsgehilfen.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten nicht wegen der Haftung
für vorsätzliches Verhalten, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale sowie wegen der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem
Produkthaftungsgesetz.
§ 10 Sonstiges
Sämtliche unserer Rechtsbeziehungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des UN-Kaufrechts (CISG).
Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Ottersberg ausschließlicher Gerichtsstand.
Sollte eine Bestimmung in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Beendigung
im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit
aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen hiervon nicht berührt. Für diesen Fall wird
gemeinsam mit dem Vertragspartner die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame
ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.