Allgemeine Geschäfts Bedingungen (AGB) der HGS PURELIGHTS UG (haftungsbeschränkt)


§ 1 Geltungsbereich
Die HGS Purelight UG (haftungsbeschränkt) schließt Verträge nur mit Unternehmen (§ 14 BGB), nicht mit Verbrauchern (§ 13 BGB). Unternehmer im Sinne des §14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verbraucher im Sinne des §13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die HGS Purelight UG ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGBs. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages
Der Kunde kann die im Online-Shop gelisteten Produkte direkt online, per E-Mail oder Telefon bestellen. Mit der Bestellung gibt der Kunde ein Angebot ab, welches durch HGS Purelight UG (haftungsbeschränkt) angenommen werden kann. Die Annahme erfolgt durch das Zusenden einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder den Versand der betreffenden Ware, bei telefonischer Bestellung bereits im Rahmen des Gespräches.
Sollte die Lieferung der vom Käufer bestellten Ware nicht möglich sein, etwa weil die entsprechende Ware nicht auf Lager ist, sehen wir von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Wir werden den Käufer darüber unverzüglich informieren und gegebenenfalls bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.

§ 3 Preise
Unsere Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich jeweils geltender gesetzlicher Mehrwertsteuer und Verpackungskosten sowie Versicherungen, Zoll oder sonstiger Nebenabgaben. Wir sind berechtigt, die vereinbarten Preise/Vergütungen an gestiegene Lohn-, Material- und Rohstoffkosten anzugleichen, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und der vereinbarten Auslieferung ein Zeitraum von mehr als 6 Wochen liegen.

§ 4 Lieferungen und Leistungszeit
Durch die HGS Purelight UG (haftungsbeschränkt) in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten. HGS Purelight UG (haftungsbeschränkt) haftet nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung oder Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Umstände (z. B. Betriebsstörungen, Schwierigkeiten in der Material- und/oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie und Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtig oder nicht rechtzeitige Belieferung durch unseren Lieferanten) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern der HGS Purelight UG solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Vertragspartner zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer￾oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Verhinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche Erklärung in Textform uns gegenüber vom Vertrag zurücktreten. HGS Purelieghts UG (haftungsbeschränkt) ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für unseren Vertragspartner im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Vertragspartner hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder ehebliche zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, wir erklären uns zur Übernahme dieser Kosten bereit). Gerät HGS Purelieghts UG (haftungsbeschränkt) mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 9 dieses Vertrages beschränkt.

§ 5. Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrenübergang, Rechnung
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Ottersberg, soweit nichts anderes bestimmt ist.
Art des Versandes und der Verpackung unterstehenden dem pflichtgemäßen Ermessen von HGS Purelieghts UG (haftungsbeschränkt).
Die Gefahr geht mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf unseren Vertragspartner über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch weitere Leistungen (z. B. Versand) übernommen haben. Verzögert sich die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache bei unserem Vertragspartner liegt, geht die Gefahr von dem Tag auf den Vertragspartner über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und wie er dies dem Vertragspartner angezeigt hat. HGS Purelieghts UG (haftungsbeschränkt) wird die Sendungen auf ausdrücklichen Wunsch unseres Vertragspartners und auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer￾und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichern. Die Versendung von Rechnungen in elektronischer Form (z. B. E-Mail) ist zulässig.

§ 6 Zahlung
Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Maßgebend ist Wertstellung bei uns.
Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
Hält der Vertragspartner die Zahlungsbedingungen nicht ein oder treten Umstände auf, die uns nach Vertragsschluss bekannt werden und die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners zu mindern oder befindet sich unser Vertragspartner im Zahlungsverzug, behalten wir uns vor, unsere Forderungen sämtlich fällig zu stellen. Wir sind darüber hinaus berechtigt, von bereits geschlossenen Verträgen zurückzutreten, sofern unser Vertragspartner nicht auf Aufforderung und nach unserer Wahl eine Vorauszahlung oder andere Sicherheit leistet.
Unser Vertragspartner ist zur Aufrechnung mit eigenen Forderungen nicht berechtigt. Dies gilt nicht, wenn die Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind und/oder aus demselben Vertragsverhältnis resultieren.

§ 7 Untersuchungs- und Rügepflichten; Gewährleistung; Rücklieferungen
Der Vertragspartner hat die gelieferte Ware unverzüglich sorgfältig zu untersuchen. Die Ware gilt hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als von dem Vertragspartner genehmigt, wenn dieser die Mängel nicht binnen 10 Tagen nach Ablieferung in Textform rügt. Hinsichtlich anderer Mängel gilt die Ware als durch den Vertragspartner genehmigt, wenn HGS Purelights UG die Mängelrüge nicht binnen 10 Tagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigt. Zur Fristwahrung genügt jeweils die rechtzeitige Absendung der Rüge. Ist die Ware mangelhaft, ist HGS Purelights UG innerhalb angemessener Frist zu treffender Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist sie dem Vertragspartner nicht zumutbar, beispielsweise, weil wir die Nachbesserung oder Ersatzlieferung ungebührlich verzögern oder wird sie unmöglich, kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
Beruht der Mangel auf Verschulden von HGS Purelights UG, kann unser Vertragspartner unter den in § 10 bestimmten Voraussetzungen Schadenersatz verlangen. Gewährleistungsansprüche verjähren ein Jahr ab Lieferung. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Vertragspartners aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von uns oder unserer Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
Rücklieferungen sind nur zulässig, wenn sie vorab von uns akzeptiert wurden. Die Produkte müssen frei Haus, ohne Kosten für uns in einwandfreiem Neuzustand und in ihrer Originalverpackung an HGS Purelights UG gesandt werden. Es liegt im Ermessen von HGS Purelights UG, ob Rücklieferungen zurückgewiesen, umgetauscht oder gutgeschrieben werden.

§ 8 Eigentumsvorbehalt
HGS Purelights UG behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises sowie der Erfüllung aller Forderungen aus der bestehenden Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner vor. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen durch den Vertragspartner nicht verpfändet, sicherungshalber übereignet oder anderweitig mit Rechten Dritter belastet werden.
Der Vertragspartner ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im üblichen und ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Vertragspartners aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt dieser schon jetzt an HGS Purelights UG ab. Der Vertragspartner bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. HGS Purelights UG wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Vertragspartner seinen Vertragsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

§ 9 Haftung
Die Haftung auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei auf das Verschulden der HGS Purelights UG ankommt gemäß diesen Regelungen beschränkt. HGS Purelights UG haftet nicht für den Fall einfacher Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für unsere Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit die Haftung nicht auf einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beruht. Vertragswesentlich ist die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung des Liefergegenstandes, dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie solcher Sachmängel, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich einschränken, sowie Beratungs-, Schutz￾und Obhutspflichten, die unserem Vertragspartner die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstandes ermöglichen sollen und/oder den Schutz von Leib oder Leben oder den Schutz vor Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
Soweit HGS Purelights UG dem Grunde nach für Schadensersatz haftet, ist die Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstandes sind, sind darüber hinaus nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten sind. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschaden auf einen Betrag in Höhe von 10.000.000 Euro beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zu Gunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten nicht wegen der Haftung für vorsätzliches Verhalten, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale sowie wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 10 Sonstiges
Sämtliche unserer Rechtsbeziehungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des UN-Kaufrechts (CISG). Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Ottersberg ausschließlicher Gerichtsstand. Sollte eine Bestimmung in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Beendigung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen hiervon nicht berührt. Für diesen Fall wird gemeinsam mit dem Vertragspartner die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.